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01 - Hilfe zur Selbsthilfe

Was ist das persönliche Budget?

Als Persönliches Budget bezeichnet man eine ambulante Form der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und chronischen (psychischen, geistigen und körperlichen) Erkrankungen.

Das Persönliche Budget soll es ermöglichen, dass Menschen, die aufgrund ihrer Erkrankung in unterschiedlichen Lebensbereichen zu kämpfen haben, dabei unterstützt werden, ein möglichst selbstbestimmtes Leben im eigenen Umfeld führen zu können und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

Leistungsempfänger*innen haben durch das persönliche Budget mehr Wahlfreiheit über die Art, Form und den Anbieter der Unterstützung.

Bei der Begleitung unserer Klient*innen arbeiten wir nach unserem Motto „Herz zu Herz“: Wir begegnen jedem Menschen auf Augenhöhe und mit Empathie und unterstützen dabei, das Leben nach den eigenen Vorstellungen zu gestalten.

02 - Gemeinsam sind wir stark

Unsere Leistungen

Als Anbieter des Persönlichen Budgets unterstützen wir dich in allen Lebensbereichen, in denen du durch deine Erkrankung Schwierigkeiten hast.

Ziel dieser Hilfe zur Selbsthilfe ist es, dass du dein persönliches Lebens- und Wohnumfeld nach deinen eigenen Zielen und Bedürfnissen selbstbestimmt gestalten kannst. Empathie, Wertschätzung und Augenhöhe sind dabei die wichtigsten Prinzipien.

Beispiele, wie wir dich ganz konkret im Alltag unterstützen können:

Wir freuen uns darauf dich auf deinem Weg begleiten zu dürfen!

03 - Auf dem Weg in ein selbstbestimmtes Leben

Wie wird das persönliche Budget beantragt?

Um das Persönliche Budget zu beantragen benötigst du verschiedene Unterlagen. Hier fassen wir das Wichtigste für dich zusammen.

1. Ärztlicher Bericht:

Beim Ärztlichen Bericht wird durch einen Facharzt (Neurologe oder Psychiater) festgestellt, ob du mit deiner Erkrankung die Voraussetzung einer „wesentlichen Behinderung“ erfüllst. Das ist notwendig, damit du die Eingliederungshilfe (§ 29 SGB IX) in Form des Persönlichen Budgets beantragen kannst.

2. Sozialbericht:

Im Sozialbericht geht es darum zu schildern, wie deine aktuelle Lebenssituation aussieht und an welcher Stelle du Hilfe benötigst. Diesen Bericht können z.B. verschiedene Beratungsstellen oder die Sozialpsychiatrischen Dienste der Region mit dir gemeinsam erstellen. Falls du dich gerade in einer Klinik befindest, kannst du dich damit auch an das sozialpädagogische Personal wenden.

3. Sozialhilfeantrag:

Der Sozialhilfeantrag ist Teil des Antrages, um zu überprüfen, ob du über ein erhebliches Vermögen verfügst, die Leistungen also (ganz oder teilweise) aus eigener Tasche bezahlen könntest. Hier gibst du deine Einkommens- und Vermögensverhältnisse an. Das sogenannte Schonvermögen beträgt derzeit ca. 30.000 €.

Solltest du noch Fragen zur Beantragung haben, wende dich gerne an uns oder direkt an den Bezirk Mittelfranken:

ServiceZentrum Nürnberg (SZN)
Telefon: 0911 600 66 98-0
SZN@bezirk-mittelfranken.de

Die fertigen Unterlagen schicke bitte per Post an:

Bezirk Mittelfranken
Postfach 617
91511 Ansbach

Das persönliche Budget Team:

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